Die frühzeitige Planung Ihrer Bestattungsvorsorge –
Nachdenken über die eigene Bestattung? Oder die eigene „Wunschbestattung“ im Voraus organisieren und finanziell mit einem Treuhandkonto absichern? Warum denn eigentlich nicht? Auch wenn es immer noch zu wenig thematisiert wird – die meisten Menschen haben eine konkrete Vorstellung davon, wie sie nach ihrem Tod verabschiedet und beigesetzt werden wollen.
Ob es um die Bestattungsart, den Beisetzungsort, den Sarg, die Urne oder die Trauerfeier geht: In der Bestattungsvorsorge können alle denkbaren Details für den eigenen Abschied festgelegt und im Voraus geplant werden. Das ist nicht nur für Alleinstehende ein sicherer Weg, sondern zeigt auch Verantwortung gegenüber der Familie.
Damit Ihren Vorstellungen später hundertprozentig entsprochen und Ihre Familie nicht mit den Bestattungskosten belastet wird, beraten wir Sie gerne zur finanziellen Absicherung Ihrer Wünsche. Eine Möglichkeit ist ein Konto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Das Konto ist zweckgebunden und somit sicher vor dem Zugriff Dritter, wie etwa dem Sozialamt. Eine weitere Option, Geld für die eigene Bestattung zurückzulegen, ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung.
Gemeinsam mit Ihnen finden wir heraus, welche Absicherung am besten zu Ihnen passt. Wir beraten Sie ausführlich und halten Ihre Vorstellungen bis ins Detail für Sie fest. So ist nachher alles in Ihrem Sinn geregelt und das wird nicht nur Ihnen, sondern auch Ihren Angehörigen ein gutes Gefühl geben.
Für erste Gedanken zu Ihrer Bestattungsvorsorge –
Wie soll der Abschied aussehen?
Unser Bestattungsvorsorgeheft soll Ihnen dabei helfen, sich erste Gedanken zu Ihrer Bestattungsvorsorge zu machen. Zudem können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit Ihren eigenen Worten notieren.
Drucken Sie das Heft für Ihre eigenen Unterlagen aus und bringen Sie es zu Ihrem Beratungstermin mit – persönlich sprechen wir ausführlich über alle Details.
Rund um Ihr gutes Recht –
Testament und Verfügungen
Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Diese Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.
Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
- Broschüre „Erben und Vererben“
- Themen-Portal „Patientenverfügung“
- Broschüre „Patientenverfügung“
- Broschüre „Betreuungsrecht“
Weitere hilfreiche Informationen: