Die frühzeitige Planung Ihrer Bestattungsvorsorge –
Für Ihre Selbstbestimmung und Absicherung der Angehörigen

Nachdenken über die eigene Bestattung? Oder die eigene „Wunschbestattung“ im Voraus organisieren und finanziell mit einem Treuhandkonto absichern? Warum denn eigentlich nicht? Auch wenn es immer noch zu wenig thematisiert wird – die meisten Menschen haben eine konkrete Vorstellung davon, wie sie nach ihrem Tod verabschiedet und beigesetzt werden wollen.

Ob es um die Bestattungsart, den Beisetzungsort, den Sarg, die Urne oder die Trauerfeier geht: In der Bestattungsvorsorge können alle denkbaren Details für den eigenen Abschied festgelegt und im Voraus geplant werden. Das ist nicht nur für Alleinstehende ein sicherer Weg, sondern zeigt auch Verantwortung gegenüber der Familie.

Damit Ihren Vorstellungen später hundertprozentig entsprochen und Ihre Familie nicht mit den Bestattungskosten belastet wird, beraten wir Sie gerne zur finanziellen Absicherung Ihrer Wünsche. Eine Möglichkeit ist ein Konto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Das Konto ist zweckgebunden und somit sicher vor dem Zugriff Dritter, wie etwa dem Sozialamt. Eine weitere Option, Geld für die eigene Bestattung zurückzulegen, ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

Gemeinsam mit Ihnen finden wir heraus, welche Absicherung am besten zu Ihnen passt. Wir beraten Sie ausführlich und halten Ihre Vorstellungen bis ins Detail für Sie fest. So ist nachher alles in Ihrem Sinn geregelt und das wird nicht nur Ihnen, sondern auch Ihren Angehörigen ein gutes Gefühl geben.

Für erste Gedanken zu Ihrer Bestattungsvorsorge –
Wie soll der Abschied aussehen?

Unser Bestattungsvorsorgeheft soll Ihnen dabei helfen, sich erste Gedanken zu Ihrer Bestattungsvorsorge zu machen. Zudem können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit Ihren eigenen Worten notieren.

Drucken Sie das Heft für Ihre eigenen Unterlagen aus und bringen Sie es zu Ihrem Beratungstermin mit – persönlich sprechen wir ausführlich über alle Details.

Zum Bestattungsvorsorgeheft (PDF)

Rund um Ihr gutes Recht –
Testament und Verfügungen

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Diese Informationen können weder eine Rechts­beratung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegeben­heiten des Einzel­falles. Für eine konkrete Rechts­beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechts­anwalt oder Notar.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Bestattungsvorsorgevertrag

In einem Bestattungs­vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: